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Eberhard Jüngel ist am 28. September 2021 im Alter von 86 Jahren gestorben. Der einflussreiche Theologe gehörte von 1961 bis zu seiner Berufung an den Lehrstuhl für Systematische Theologie und Dogmengeschichte in Zürich im Jahr 1966 zum Dozentenkreis am Sprachenkonvikt. Als Dozent und 1965/66 als Rektor des Sprachenkonvikts hat er zur Prägung dieser unabhängigen Theologenausbildungsstätte in der DDR maßgeblich beigetragen.

Das Theologische Konvikt trauert um den Lehrer der Theologie und den Menschen Eberhard Jüngel, dem die Studierenden des Sprachenkonvikt 1961 zu seiner Promotion mit den Worten gratulierten:

„Seht den Turm, den langen Schlingel, und daneben Doktor Jüngel“ (Gemeint ist der Kirchturm der benachbarten Golgatha-Kirche, Zitat nach Reinhard Haug)

Mit dem Tod von Eberhard Jüngel ist binnen eines Jahres der vierte bedeutende Theologe verstorben, der mit der Frühzeit des Sprachenkonvikts eng verbunden war: Am 2. Januar starb Johannes Wallmann im Alter von 90 Jahren, am 16. Juli Rudolf Mau im Alter von 94 Jahren und am 20. Juli Christoph Demke im Alter von 86 Jahren.

In seiner Würdigung zum 70. Geburtstag hält der damalige Ratsvorsitzende der EKD, Wolfgang Huber fest:
„Sein erstes theologisches Lehramt – am Sprachenkonvikt in der Ost-Berliner Borsigstraße – war besonders durch die Beheimatung in der Kirche geprägt. Es war die Zeit, in welcher die evangelischen Kirchen in der DDR eigene Ausbildungsstätten errichten und erhalten mussten, weil sie nur so der Freiheit der Theologie den nötigen Dienst leisten konnten. Denn um die Freiheit der Theologie stand es an den staatlichen Universitäten in der DDR genauso schlecht wie um die Freiheit der Wissenschaft überhaupt. An der Stelle der Universität musste die Kirche damals die Verantwortung für die Theologie als eine freie Wissenschaft selbst übernehmen. Sie stand, wie Wolf Krötke, ein Weggefährte aus jener Zeit, erläutert hat, „vor der Aufgabe, die Ausbildung so zu gestalten, als vollzöge sie sich an der Universität, wenn denn die Theologie eine kritische Instanz der kirchlichen Praxis bleiben sollte.“

Letzte Änderung am: 06.10.2021